Dentalkeramiken als Füllstoffe bzw. Verblendmaterialien müssen neben den
gesundheitlichen Anforderungen und den optischen Gesichtspunkten auch Anforderungen hinsichtlich Festigkeit, Verschleiß und Haltbarkeit erfüllen.
Die optischen Anforderungen können zugeschnitten werden, indem die
Lichteffekte des natürlichen mineralischen Zahnschmelzes, wie Opaleszenz,
Fluoreszenz, Transparenz, durch unterschiedlich intensive Farbschichten nachgebaut werden.
Die Festigkeitseigenschaften können beispielsweise durch Härteprüfung nachgewiesen werden. Aufgrund des eingeschränkten Reflexionsvermögens
ist das optische Härteprüfverfahren nach Vickers nur bedingt einsetzbar.
Sehr vorteilhaft hat sich hierbei das auf einer Eindringtiefenmessung beruhende Verfahren der instrumentierten Eindringprüfung erwiesen.
Aus dem gesamten Prüfablauf lassen sich neben der Härte noch weitere
mechanische Kenngrößen ableiten, so dass zudem z.B. auch das Kriechen
bzw. die Relaxation des Dentalwerkstoffes ermittelt werden kann.